english-education-agbs


Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.01.2020)


English Education ist eine von der Regierung von Oberbayern anerkannte Weiterbildungseinrichtung und unterrichtet in Anlehnung an die vom Kultusministerium vorgegebenen Lehrplänen.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei unseren Kursen und Camps um Sprachunterricht handelt. Kursgebühren (auch Teilbeträge) können steuerlich nicht als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden.

Stand 01.09.2025

§ 1 Allgemeines


English Educational Camps werden während der Oster- und Sommerferien angeboten.

Die genauen Daten der Camps können unserem Programmheft oder unserer Internetpräsenz entnommen werden.

 

Die Hauptzielsetzung ist es das Erlernen der englischen Sprache durch das Prinzip des "Immersive Learning".


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es Kindern und Jugendlichen die Englische Sprache zu vermitteln und schulische Leistungen zu verbessern.


Unsere Ferienangebote sind als wöchentlich stattfindende Tagescamps konzipiert: Beginn 9:00 Uhr - Ende 16:00 Uhr.


In Ausnahmefällen ermöglichen wir Eltern, die berufliche Verpflichtungen haben, ihre Kinder vor Campbeginn zu bringen. Diese Ausnahmeregel können wir nur wenigen Teilnehmern gewähren und ist erst nach Absprache und Einverständnis der Campleitung möglich.

.


§ 2 Anmeldung


Unterrichtet werden Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 5 und 15 Jahren. Auf Anfrage können jüngere Kinder oder ältere Jugendliche berücksichtigt werden.


Anmeldungen erfolgend ausschließlich über das Formular auf unserer Website www.english-education.de.


Minderjährige Schüler benötigen die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.


Alle Camps haben nur eine begrenzte Teilnehmerzahl. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung.


Eine Anmeldung ist erst nach Bestätigung von English Education gültig.


.

§ 3 Stornierung


Bei Stornierung der Anmeldung bis drei Wochen vor Campbeginn werden 30% der Teilnehmergebühren fällig.


Bei Rücktritt ab der dritten Woche vor Campbeginn werden 50% der Teilnehmergebühren fällig.


Bei Rücktritt eine Woche vor Campbeginn werden 75% der Teilnehmergebühren fällig. 


Ab Kursbeginn ist eine Rückerstattung der Gebühr nicht mehr möglich.


Wir empfehlen daher im Vorfeld eine entsprechende Seminarrücktrittsversicherung abzuschließen.


Grundsätzlich kann bei Absage auch eine Ersatzperson genannt werden, die das gleiche Alter des ursprünglichen Teilnehmers besitzt.


Kommen Groupleader und Campleitung nach Rücksprache mit dem Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter zu dem Ergebnis, dass eine Teilnahme am Camp nicht sinnvoll ist, kann der Schüler vom weiteren Besuch des Unterrichts ausgeschlossen werden.

.


§ 4 Verhinderung / Erkrankung


Bei Verhinderung oder Erkrankung ist die Campleitung rechtzeitig zu verständigen. Diese Fehlzeiten gehen in den Verfügungsbereich von English Education zurück und müssen weder erstattet

noch ersetzt werden.


Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr(auch Teilbeträge) auf Grund einer Erkrankung  des Teilnehmers vor oderwährend der Dauer des Camps ist nicht möglich. Wir empfehlen bei

Bedarf diese Eventualität durch eine entsprechende Seminarrücktrittsversicherung abzudecken.

.


§ 5 Gesundheitsbestimmungen


Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die Allgemeine Geschäftsbestimmungen für Schulen anzuwenden.



§ 6 Aufsichtspflicht / Haftung


Aufsichtspflicht besteht nur während der vereinbarten Campzeiten. 


English Education ist für Sachschäden die durch grobe Fahrlässigkeit oder Aufsichtspflichtverletzung der Mitarbeiter entstanden sind versichert.


Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen sind durch die eigene Krankenversicherung abzudecken.


Eventuel durch den Teilnehmer verursachte Sachschäden  müssen durch die private Hftpflichtversicherung getragen werden.


.

§ 7 Gebühren


Die Gebühren beziehen sich auf die Dauer der gebuchten Camps.


Die jeweils gültigen Campgebühren finden Sie auf unserer Website unter Termine und Preise.


Es liegen die gesetzlichen Bestimmungen im BGB § 675 ff zugrunde.


Der Einzug der Gebühren erfolgt zwölf Wochen vor dem jeweiligen Campbeginn per SEPA-Lastschriftverfahren.

.


§ 8 Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos


Der Teilnehmer und die gestzlichen Vertreter von minderjährigen Teilnehmern willigen mit

der Teilnahme widerruflich ein, dass English Education anlässlich des Camps Fotografien anfertigt, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, und dass diese Fotos im Zusammenhang mit Bereichtserstattungen über die Camps in der Presse und im Internet sowie in der Webung für English Education in gedruckten Werbematerialien von Englisch Education und dem Programmheft des Kreisjugendrings München-Land

veröffentlicht werden.

Titel

Untertitel

Stand 01.09.2025

§ 1 Geltungsbereich


Alle Einzelstunden, die bei English Education gebucht werden. 


§ 2 Anmeldung


Anmeldungen sind schriftlich an English Education zu richten (Formblatt

direkt auf unserer Website). Minderjährige Schüler benötigen die schriftliche

Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.


Eine Zuteilung von Stunden kann nur erfolgen, wenn freie Kapazitäten

bestehen.


§ 3 Abmelden, Ausscheiden


Der Vertrag mit English Education endet automatisch mit dem Unterrichtsjahr oder

der vereinbarten Stundenzahl.


Ein Ausscheiden vor der vereinbarten Zeit kann in begründeten Ausnahmefällen (Umzug oder dauerhafter, schwerer Erkrankung) beantragt und durch die Schulleitung genehmigt werden. Anträge sind schriftliche und mit vierwöchigem Vorlauf (Datum des Poststempels/ Eingansdatum des Mails) an English Education zu richten. Eine Erstattung von Kursgebühren ist ausgeschlossen.


§ 4 Verhinderung


Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor dem vereinbartenTermin fallen keine Stornierungskosten an.

Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin ist die volle Stunde zu bezahlen. 

Bei Versäumnis einer Einzelstunde ohne Absage wird diesei n Rechnung gestellt. 



§ 5 Unterrichtsausfall


Unterrichtsstunden, welche durch unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft (Krankheit, o.Ä.) ausfallen, werden nicht in Rechnung gestellt.



§ 6 Gesundheitsbestimmungen 


Beim Auftreten ansteckender Krankheiten seitens des Schülers, ist English Education umgehend zu informieren.
 


§ 7 Gebühren


Die Unterrichtsgebühren werden jeweils zum 24. des laufenden Monats per Lastschriftverfahren eingezogen.


Für die Zahlung haften bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.


Es liegen die gesetzlichen Bestimmungen im BGB § 675 ff zugrunde.



§ 8 Haftung


English Education haftet nicht für Schäden, die während der Einzelstunden entstehen.


 

§ 9 Datenschutz


English Education respektiert die Datenschutzgesetze undverpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben.

Stand 01.09.2025


§ 1 Geltungsbereich


Alle Kleingruppen (Mini-Groups) mit 2 bis 7 Teilnhemern, die bei English Education gebucht

werden.


§ 2 Anmeldung


Anmeldungen sind schriftlich an English Education zu richten (Formblatt direkt auf unserer

Website).


Minderjährige Schüler benötigen die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.


Eine Zuteilung von Stunden kann nur erfolgen, wenn freie Kapazitäten bestehen.


§ 3 Abmelden, Ausscheiden


Der Vertrag mit English Education endet automatisch mit dem aktuellen Schuljahr oder der

vereinbarten Stundenzahl.


Eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Unterrichtszeit ist jederzeit mit vierwöchigem

Vorlauf möglich (Datum des Poststempels/ Eingangsdatum des Mails) und schriftlich an English Education zu richten.


§ 4 Verhinderung


Bei Verhinderung oder Erkrankung eines einzelnen Schülers der Mini-Group ist die Kursgebühr zu

begleichen.


Sollte die gesamte Teilnehmergruppe (alle angemeldeten Schüler der Mini-Group) eine

Unterrichtsstunde mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin schriftlich absagen oder

verhindert sein, wird die betreffende Stunde nicht in Rechnung gestellt.

Erfolgt die Absage später als 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn, bleibt die Kursgebühr fällig.


§ 5 Unterrichtsausfall


Unterrichtsstunden, welche durch unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft Krankheit,

Weiterbildung, o.Ä.), werden nicht in Rechnung gestellt. Ein Nachholtermin kann jedoch auf Wunsch vereinbart werden.

§ 6 Gesundheitsbestimmungen


Beim Auftreten ansteckender Krankheiten seitens des Schülers, ist English Education umgehend

zu informieren.


§ 7 Gebühren


Die Unterrichtsgebühren werden jeweils zum 24. eines laufenden Monats per Lastschriftverfahren

eingezogen.


Für die Zahlung haften bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.


Es liegen die gesetzlichen Bestimmungen im BGB § 675 ff zugrunde.


§ 8 Haftung


English Education haftet nicht für Schäden, die während der Einzelstunden entstehen.


§ 9 Datenschutz


English Education respektiert die Datenschutzgesetze und verpflichtet sich, keine

personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben.