Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.01.2020)


English Education ist eine von der Regierung von Oberbayern anerkannte Weiterbildungseinrichtung und unterrichtet in Anlehnung an die vom Kultusministerium vorgegebenen Lehrplänen.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei unseren Kursen und Camps um Sprachunterricht handelt. Kursgebühren (auch Teilbeträge) können steuerlich nicht als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden.

Stand 01.01.2020

§ 1 Allgemeines


English Educational Camps werden während der Oster- und Sommerferien angeboten. Die genauen Daten der Camps können unserem Programmheft oder unserer Internetpräsenz entnommen werden.


Unsere Ferienangebote sind als wöchentlich stattfindende Tagescamps konzipiert. Die Hauptzielsetzung ist das Erlernen der englischen Sprache durch das Prinzip des "Immersive Learning".


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um eine Sprachschule handelt, deren Ziel es ist Kindern und Jugendlichen die Englische Sprache zu vermitteln und schulische Leistungen zu verbessern. Bei unseren Camps handelt es sich nicht um eine Kinderbetreuung.


Campbeginn ist 9:00 Uhr - Campende ist jeweils 16:00 Uhr.


In Ausnahmefällen ermöglichen wir Eltern, die berufliche Verpflichtungen haben, ihre Kinder vor Campbeginn zu bringen. Diese Ausnahmeregel können wir nur wenigen Teilnehmern gewähren und ist erst nach Absprache und Bestätigung der Campleitung möglich.



§ 2 Anmeldung


Unterrichtet werden Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 5 und 15 Jahren. Auf Anfrage können jüngere Kinder oder ältere Jugendliche berücksichtigt werden.


Anmeldungen sind schriftlich an English Education zu richten (Formblatt über Link auf Website ).


Minderjährige Schüler benötigen die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.


Alle Camps haben nur eine begrenzte Teilnehmerzahl. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung.


Eine Anmeldung ist erst nach Bestätigung von English Education gültig.



§ 3 Stornierung


Bei Stornierung der Anmeldung bis drei Wochen vor Campbeginn werden 30% der Teilnehmergebühren fällig.


Bei Rücktritt ab der dritten Woche vor Campbeginn werden 50% der Teilnehmergebühren fällig.


Bei Rücktritt eine Woche vor Campbeginn werden 75% der Teilnehmergebühren fällig.


Ab Kursbeginn ist eine Rückerstattung der Gebühr nicht mehr möglich.


Wir empfehlen daher im Vorfeld eine entsprechende Seminarrücktrittsversicherung abzuschließen.


Grundsätzlich kann bei Absage auch eine Ersatzperson genannt werden, die das gleiche Alter des ursprünglichen Teilnehmers besitzt.


Kommen Groupleader und Campleitung nach Rücksprache mit dem Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter zu dem Ergebnis, dass eine Teilnahme am Camp nicht sinnvoll ist, kann der Schüler vom weiteren Besuch des Unterrichts ausgeschlossen werden.



§ 4 Verhinderung / Erkrankung


Bei Verhinderung oder Erkrankung ist die Campleitung rechtzeitig zu verständigen. Diese Fehlzeiten gehen in den Verfügungsbereich von English Education zurück und müssen weder erstattet noch ersetzt werden.


Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr (auch Teilbeträge) auf Grund einer Erkrankung des Teilnehmers vor oder während der Dauer des Camps ist nicht möglich. Wir empfehlen bei Bedarf diese Eventualität durch eine entsprechende Seminarrücktrittsversicherung abzudecken.



§ 5 Gesundheitsbestimmungen


Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die Allgemeine Geschäftsbestimmungen für Schulen anzuwenden.



§ 6 Aufsichtspflicht / Haftung


Aufsichtspflicht besteht nur während der vereinbarten Campzeiten.


English Education ist für Sachschäden die durch grobe Fahrlässigkeit oder Aufsichtspflichtverletzung entstanden sind versichert.


Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen sind durch die eigene Krankenversicherung abzudecken.


Eventuel durch den Teilnehmer verursachte Sachschäden müssen durch die private Haftpflichtversicherung getragen werden.



§ 7 Gebühren


Die Gebühren beziehen sich auf die Dauer der gebuchten Camps.


Die jeweils gültigen Campgebühren finden Sie auf unserer Website unter Termine und Preise.


Es liegen die gesetzlichen Bestimmungen im BGB § 675 ff zugrunde.


Der Einzug der Gebühren erfolgt zwölf Wochen vor dem jeweiligen Campbeginn per SEPA-Lastschriftverfahren. Gläubiger Identifikationsnummer und Mandatsreferenznummer gehen Ihnen bei der Bestätigung der Anmeldung zu.



§ 8 Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos


Der Teilnehmer und die gestzlichen Vertreter von minderjährigen Teilnehmern willigen mit der Teilnahme widerruflich ein, dass English Education anlässlich des Camps Fotografien anfertigt, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, und dass diese Fotos im Zusammenhang mit Bereichtserstattungen über die Camps in der Presse und im Internet sowie in der Webung für English Education in gedruckten Werbematerialien von Englisch Education und dem Programmheft des Kreisjugendrings München-Land veröffentlicht werden.


Stand 01.09.2020

§ 1 Unterrichtsjahr


Das Unterrichtsjahr beginnt grundsätzlich am 01.10. und endet in der 28. KW des Folgejahres. Feriendauer und unterrichtsfreie Feiertage entsprechen den geltenden Bestimmungen für allgemeinbildende Schulen in Bayern. Sollten Kurse zu einem Folgemonat beginnen, wird dieses explizit im Vertrag festgehalten.


§ 2 Anmeldung


Unterrichtet werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene.


Anmeldungen sind schriftlich an English Education zu richten (Formblatt direkt auf unserer Website ausfüllen, oder als pdf herunterladen und an uns senden). Minderjährige Schüler benötigen die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.


Die Aufnahme ist in der Regel nur zum Anfang des Schuljahres möglich. Die Aufnahme während des Schuljahres kann nur erfolgen, wenn sich neue Kurse bilden oder freie Kapazitäten bestehen.


§ 3 Abmelden, Ausscheiden


Der Vertrag mit English Educatiom endet automatisch mit dem Unterrichtsjahr.


English Education gewährt neuen Schülern eine Probezeit während der ersten drei Kursstunden eines Unterrichtsjahres. Schüler, die nach der dritten Unterrichtsstunde ausscheiden möchten, haben die Möglichkeit dies schriftlich binnen 24 Stunden nach der dritten Unterrichtsstunde zu tun. Es zählt das Datum des E-Mails bzw. des Poststempels. In diesem Fall werden lediglich Kursgebühren für den ersten Monat fällig.


Ein Ausscheiden während des Unterrichtsjahres kann in begründeten Ausnahmefällen (Umzug oder dauerhafter, schwerer Erkrankung) beantragt und durch die Schulleitung genehmigt werden. Anträge sind schriftliche und mit vierwöchigem Vorlauf (Datum des Poststempels/ Eingansdatum des Mails) an English Education zu richten. Eine Erstattung von Kursgebühren ist ausgeschlossen.


Kommen Fachlehrer und Schulleitung nach Rücksprache mit dem Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertretern zu dem Ergebnis, dass eine Fortsetzung des Unterrichts nicht sinnvoll ist, kann der Schüler vom weiteren Besuch des Unterrichts ausgeschlossen werden.


§ 4 Verhinderung


Schüler werden zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden angehalten. Verhinderungen bzw. Versäumnisse minderjähriger Schüler sind von dem Erziehungsberechtigten der Lehrkraft bzw. der Schulleitung umgehend mitzuteilen. Dieser Unterricht geht in den Verfügungsbereich von English Education zurück und muss nicht nachgehalten werden.


Meldepflichtige Krankheiten sind der Schulleitung umgehend mitzuteilen.


§ 5 Unterrichtsausfall


Unterrichtsstunden, welche durch unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft (Krankheit, o.Ä.) von mehr als zwei Unterrichtsstunden ausfallen, werden vor- bzw. nachgeholt.


Unterrichtsstunden, welche durch Veranstaltungen des Kindergartens oder der Schule bedingt ausfallen müssen werden nicht nachgeholt.


§ 6 Unterrichtsstätten:


Der Unterricht findet als Präsenzunterricht ausschließlich in den von den Kindertagesstätten und Schulen zugewiesenen Räumen statt. Fallen Kosten für die Raummiete an, werden diese anteilig den Kursteilnehmern in Rechnung gestellt.


In Zeiten von Schließung bzw. Einschränkungen der o.g. Einrichtungen die aufgrund von Rechtsverordnung oder behördlicher Anordnung entstehen kann der Unterricht durch digitale Technologien im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erfolgen. Die Entscheidung über die Art der digitalen Technologie, die in Online-Formaten / Online-Angeboten die bei English Education zum Einsatz kommt, liegt ausschließlich bei der Schulleitung. Es liegt in der Verantwortung der Nutzer bzw. der Erziehungsberechtigten, die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese digitalen Technologien genutzt werden können.


Fallen Kosten für die Raummiete an, wird diese anteilig den Kursteilnehmern in Rechnung gestellt.


§ 7 Gesundheitsbestimmungen


Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Schulen anzuwenden.


§ 8 Aufsichtspflicht


Eine Aufsicht besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum.


English Education übernimmt für entstandene Schäden nur die Haftung bei grober Fahrlässigkeit. Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen sind durch die eigene Krankenversicherung abzudecken.


§ 9 Gebühren


Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich somit auf das gesamte Schuljahr inkl. Ferien und Feiertagen.


Bei der Teilnahme an einem Kleingruppenkurs wird die Gebühr entsprechend der Anzahl der Teilnehmer anteilig fällig.


Auch bei vorzeitigem Ausscheiden oder Aussetzung des Unterrichts ist die volle Jahresgebühr zu zahlen. Eine Rückerstattung ist nur in genehmigten Ausnahmefällen möglich.


Für die Zahlung haften bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten. Die Gebühren sind zu Beginn des Schuljahres fällig. Auf Wunsch wird Ratenzahlung gewährt.


Aus verwaltungstechnischen Gründen ist eine Bezahlung der Gebühren auf Raten per SEPA-Lastschriftverfahren erwünscht. Teilbeträge werden im Voraus jeweils am 01.10., 01.01. und 01.04. eingezogen.


Es liegen die gesetzlichen Bestimmungen im BGB § 675 ff zugrunde.

Stand 01.09.2020

§ 1 Geltungsbereich


Alle Einzelstunden, die bei English Education gebucht werden. 


§ 2 Anmeldung


Anmeldungen sind schriftlich an English Education zu richten (Formblatt direkt auf unserer Website). Minderjährige Schüler benötigen die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.


Eine Zuteilung von Stunden kann nur erfolgen, wenn freie Kapazitäten bestehen.


§ 3 Abmelden, Ausscheiden


Der Vertrag mit English Education endet automatisch mit dem Unterrichtsjahr oder der vereinbarten Stundenzahl.


Eine Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Unterrichtszeit ist jederzeit mit vierwöchigem Vorlauf möglich (Datum des Poststempels/ Eingansdatum des Mails) und schriftlich an English Education zu richten.


§ 4 Verhinderung


Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin fallen keine Stornierungskosten an.

Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin ist die volle Stunde zu bezahlen.


Bei Versäumnis einer Einzelstunde ohne Absage wird diese in Rechnung gestellt.


§ 5 Unterrichtsausfall


Unterrichtsstunden, welche durch unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft (Krankheit, Weiterbildung, o.Ä.), werden nicht in Rechnung gestellt. Ein Nachholtermin kann jedoch auf Wunsch vereinbart werden.


§ 6 Gesundheitsbestimmungen


Beim Auftreten ansteckender Krankheiten seitens des Schülers, ist English Education umgehend zu informieren.


§ 7 Gebühren


Die Unterrichtsgebühren werden monatlich jeweils zum 24. per Lastschriftverfahren eingezogen.


Für die Zahlung haften bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.


Es liegen die gesetzlichen Bestimmungen im BGB § 675 ff zugrunde.


§ 8 Haftung


English Education haftet nicht für Schäden, die während der Einzelstunden entstehen.


§ 9 Datenschutz


English Education respektiert die Datenschutzgesetze und verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben.